ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
Artikel 1 - Allgemeines
1.1. Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jedes Rechtsverhältnis und jeden (abzuschließenden) Vertrag sowie dessen Erfüllung, wenn Hofman gegenüber einem Kunden handelt.
1.2. Der Kunde, mit dem einmal ein Vertrag unter diesen Bedingungen geschlossen wurde, akzeptiert die Anwendbarkeit dieser Bedingungen auf alle nachfolgenden Anfragen, Angebote, Aufträge und Bestellungen von Hofman und Verträge zwischen Hofman und dem Kunden.
1.3. Änderungen des zwischen Hofman und dem Kunden geschlossenen Vertrags und Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie zwischen Hofman und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden.
Artikel 2 - Begriffsbestimmungen
2.1. Wenn in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Hofman“ die Rede ist, bedeutet dies:
Hofman Animal Care B.V. (ebenfalls handelnd unter dem Namen Boerenwinkel.nl, Sticky Trap, The Dutch Dog und Hofman Pest Control), eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 08103011, Holland Animal Care B.V., Vet Animal Care B.V. oder Agridrogist B.V., je nachdem, wer den Vertrag mit dem Kunden abschließt, mit Sitz in Enter, De Leemkoele 2, 7468 DM, E-Mail-Adresse info@hofmananimalcare.nl, Telefonnummer +31 548 545277.
2.2. Wenn in diesen Bedingungen von „Kunde“ die Rede ist, ist damit die natürliche oder juristische Person gemeint, mit der Hofman einen Vertrag geschlossen hat oder der Hofman ein Angebot unterbreitet hat.
2.3. Wenn in diesen Bedingungen von „Vertrag“ die Rede ist, ist damit der Vertrag zwischen Hofman und dem Kunden gemeint, einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Teil des Vertrags sind.
2.4. Wenn in diesen Bedingungen von „Lieferung“ die Rede ist, ist damit die Gesamtheit der Bestellung oder des Auftrags sowie die Lieferung der gekauften oder verkauften Waren oder Dienstleistungen und die Fertigstellung der Arbeiten gemeint.
2.5. Wenn in diesen Bedingungen von „Eigenmarken“ die Rede ist, sind damit die von Hofman oder seinen verbundenen Unternehmen verwendeten Marken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Eat Slow Live Longer, Dog Comets, PoopyGo, Royal Dry sowie die Eigenmarken, die als solche auf www.hofmananimalcare.nl genannt werden, gemeint.
Artikel 3 – Zustandekommen des Vertrags
3.1. Alle Angebote und Offerten von Hofman sind freibleibend. Hofman ist berechtigt, ihr Angebot innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der Annahme des Angebots zu widerrufen.
3.2. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Hofman ihn dem Kunden schriftlich (auch per E-Mail) oder telefonisch bestätigt oder wenn Hofman mit der Erfüllung des Vertrags begonnen hat. Wenn der Vertrag dem Kunden nicht schriftlich bestätigt wurde, stellt die Tatsache, dass Hofman Waren geliefert hat, einen zwingenden Beweis für das Bestehen eines Vertrags mit dem Kunden dar. Es wird dann davon ausgegangen, dass der Inhalt der von Hofman übermittelten Rechnung den Vertrag korrekt wiedergibt.
Artikel 4 - Lieferung und Lieferfristen
4.1. Die von Hofman angegebenen Lieferfristen und -termine sind nur Richtwerte und keine Ausschlussfristen.
4.2. Hofman ist berechtigt, eine Bestellung in Teilen zu liefern und dem Kunden diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen. Für die Anwendung dieser Bedingungen wird jede Teillieferung als eigenständige Lieferung betrachtet.
Artikel 5 - Qualität und Garantie
5.1. Bei den Produktinformationen, die Hofman dem Kunden von Waren zur Verfügung stellt, handelt es sich um indikative Durchschnittswerte, von denen abgewichen werden kann. Bei den Produktinformationen handelt es sich nicht um Garantien in Bezug auf die von Hofman zu erbringenden Leistungen oder die Funktionsweise der Waren. Abweichungen davon stellen daher keine Pflichtverletzung bei der Erfüllung des Vertrags durch Hofman dar.
5.2. Die Qualität, die Menge und das Gewicht, die von oder im Namen von Hofman zum Zeitpunkt der Lieferung festgestellt werden, sind der Beweis dafür, dass die Lieferung dem Vertrag entspricht, vorbehaltlich des vom Kunden zu erbringenden Gegenbeweises.
Artikel 6 - Preise
6.1. Alle von Hofman in Angeboten, Offerten, Auftragsbestätigungen oder anderweitig genannten Beträge verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer und ohne Abgaben und/oder Gebühren.
6.2. Wenn und sofern zwischen den Parteien kein Preis vereinbart wurde, gilt zwischen den Parteien der am Tag der Lieferung bei Hofman geltende Verkaufspreis.
6.3. Hofman ist berechtigt, den vereinbarten Preis einseitig zu erhöhen oder anderweitig von dem unterbreiteten Angebot abzuweichen, wenn sich die Faktoren, die den Selbstkostenpreis bestimmen, nach Abschluss des Vertrags geändert haben. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem: Einkaufspreise, Löhne, soziale und öffentliche Lasten, Transportkosten (darunter insbesondere Kraftstoffpreise), Versicherungsprämien, Kurse, Einfuhrzölle, Steuern, Abgaben und Gebühren, auch wenn deren Erhöhung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war. Beträgt die hier genannte Preiserhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Preises, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von acht Tagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung aufzulösen.
Artikel 7 - Zahlung
7.1. Sofern auf der Rechnung nicht ausdrücklich anders angegeben, gilt für den Kunden eine Zahlungsfrist von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf das Recht auf Aufrechnung oder Aussetzung, aus welchen Gründen auch immer.
7.2. Hofman ist jederzeit berechtigt, für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden eine Sicherheit, eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen, bevor er mit der Lieferung fortfährt.
7.3. In den folgenden Fällen sind die Forderungen von Hofman sofort fällig und der Kunde ist sofort in Verzug:
- Der Kunde erfüllt eine oder mehrere seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig;
- Gegen den Kunden wurde ein Insolvenzantrag gestellt, der Kunde ist insolvent gegangen oder hat einen Antrag auf Zahlungsaufschub gestellt oder eine gesetzliche Umschuldung beantragt;
- Eigentum oder Forderungen des Kunden werden gepfändet;
- Der Kunde (bzw. die juristische Person des Kunden) wird aufgelöst oder liquidiert.
7.4. Alle von Hofman an den Kunden gelieferten oder zu liefernden Waren bleiben das Eigentum von Hofman, bis der Kunde alle seine (Zahlungs-)Verpflichtungen gegenüber Hofman erfüllt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Waren nur für Hofman ‘hält’.
7.5. Solange der Kunde nicht das Eigentum an den gelieferten Waren erworben hat, ist er nur dann berechtigt, diese Waren weiterzuverkaufen oder zu verarbeiten, wenn dies zur normalen Ausübung seiner Geschäftstätigkeit gehört. Dem Kunden ist es untersagt, die von Hofman gelieferten Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, zu verpfänden oder ein anderes Recht an ihnen zu begründen. Die Parteien erklären ihre Absicht, dieser Klausel die vermögensrechtliche Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 Burgerlijk Wetboek (niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch) zu verleihen.
Artikel 8 - Reklamationen
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, zum Zeitpunkt der Lieferung zu prüfen (oder prüfen zu lassen), ob die gelieferten Waren dem Vertrag entsprechen.
8.2. Reklamationen, die sich auf bei der Lieferung erkennbare Mängel beziehen, müssen vom Kunden unverzüglich auf den Ablieferungsnachweisen (z.B. Frachtbrief) gemeldet werden, andernfalls erlischt das Reklamationsrecht des Kunden in Bezug auf diese sichtbaren Mängel.
8.3. Reklamationen, die sich auf Mängel beziehen, die bei der Lieferung nicht erkennbar waren, müssen Hofman spätestens sieben Tage nach der Lieferung, in jedem Fall aber vor dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die gelieferte Ware in seinem Unternehmen nutzt, schriftlich und unter Angabe von Gründen mitgeteilt werden. Bei Überschreitung dieser Frist erlischt das Reklamationsrecht des Kunden.
8.4. Die vom Kunden reklamierten Waren müssen vom Kunden unbenutzt, unvermischt und unbearbeitet auf die auf www.hofmananimalcare.nl/dealer-retour angegebene Weise an Hofman zurückgeschickt werden.
8.5. Wenn sich eine Reklamation als begründet erweist, behält sich Hofman das Recht vor, die gelieferten Waren zu ersetzen oder den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise zu erstatten.
8.6. Die Einreichung einer Reklamation, unabhängig davon, ob sie begründet ist, entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber Hofman. Es ist dem Kunden nicht gestattet, (wirkliche oder angebliche) Forderungen des Kunden mit Forderungen von Hofman zu aufzurechnen.
Artikel 9 - Haftung
9.1. Die Verpflichtung von Hofman zur Entschädigung von Schäden, auf welcher Grundlage auch immer, ist auf die Schäden begrenzt, gegen die Hofman im Rahmen einer von ihr abgeschlossenen Versicherung versichert ist. Der Umfang dieser Entschädigung übersteigt jedoch niemals den Betrag, der im Rahmen dieser Versicherung in dem betreffenden Fall ausgezahlt wird, zuzüglich der für dieses Ereignis geltenden Selbstbeteiligung, wobei die nachstehenden Bestimmungen dieses Artikels 9 zu beachten sind.
9.2. Wenn und sofern Hofman nicht berechtigt ist, sich auf Artikel 9.1 zu berufen (z.B. weil der Versicherer keine Deckung gewährt), ist die Haftung von Hofman in jedem Fall auf den von Hofman in Rechnung gestellten Betrag für die Leistung, die die Grundlage für die Haftung bildet, mit einem Höchstbetrag von € 10.000,00 beschränkt, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
9.3. Hofman haftet unter keinen Umständen gegenüber dem Kunden für indirekte Schäden (einschließlich Geschäftsverlust, entgangenem Gewinn, Verlust von Geschäfts- oder Firmenwert, Verpassen von Subventionen, entgangene Einsparungen oder Kosten im Zusammenhang mit einem etwaigen ‘Rückruf’ von Waren usw.). Der Kunde muss sich gegen solche Risiken angemessen versichern.
9.4. Wenn Hofman den Kunden bei der Entwicklung einer Eigenmarke berät oder eine Eigenmarke für einen Kunden entwickelt oder dabei Unterstützung leistet, haftet Hofman gegenüber dem Kunden unter keinen Umständen für Schäden, die dem Kunden infolge der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter durch oder aufgrund der Eigenmarke entstehen, wie unter anderem Markenrechte und Handelsnamenrechte.
9.5. Der Kunde stellt Hofman von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die von Hofman an den Kunden gelieferten Waren und Dienstleistungen frei.
9.6. Auf erstes Ersuchen von Hofman wird der Kunde bei einem von Hofman eingeleiteten ‘Produktrückruf’ vollständig kooperieren, unabhängig davon, ob der Kunde die von Hofman gelieferten Waren bereits an Dritte (aus)geliefert hat.
Artikel 10 - Sonstige Bestimmungen
10.1. Sollte sich eine der Bestimmungen dieser Bedingungen als ungültig erweisen, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
10.2. Dem Kunden und den mit ihm verbundenen (juristischen) Personen ist es gestattet, von Hofman gelieferte oder an den Kunden zu liefernde Waren über seinen eigenen Online-Webshop anzubieten. Dem Kunden und den mit ihm verbundenen (juristischen) Personen ist es jedoch nicht gestattet, die von Hofman gelieferten oder an den Kunden zu liefernden Waren unter der Eigenmarke über Webshops oder digitale Plattformen Dritter (insbesondere Marktplaats, Bol.com und Amazon) anzubieten.
10.3. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen in Absatz 2 dieses Artikels befindet sich der Kunde ohne Inverzugsetzung in Verzug, und der Kunde verwirkt gegenüber Hofman eine Vertragsstrafe in Höhe von € 25.000 für jeden Verstoß, die für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, um eine Vertragsstrafe in Höhe von € 2.500 erhöht wird, unbeschadet des Rechts von Hofman, stattdessen eine Entschädigung für ihren gesamten Schaden zu fordern.
Artikel 11 - Anwendbares Recht und Wahl des Gerichtsstands
11.1. Auf das Rechtsverhältnis (einschließlich des Vertrags) zwischen Hofman und dem Kunden findet ausschließlich das niederländische Recht Anwendung.
11.2. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (das Wiener Kaufrecht) ist ausdrücklich nicht auf den zwischen Hofman und dem Kunden oder Verkäufer geschlossenen Vertrag anwendbar. Die Wirkung dieses Übereinkommens ist ausgeschlossen.
11.3. Alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem zwischen Hofman und dem Kunden oder Verkäufer geschlossenen Vertrag ergeben, einschließlich der Beitreibung einer Forderung, unterliegen ausschließlich dem Urteil des zuständigen Gerichts der Rechtbank Overijssel, Gerichtsort Almelo.